3. Wie finanziere ich mich?
Studierende werden nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) §13 auf Antrag gefördert. Diese gewährte Förderung ist unabhängig vom Einkommen der Eltern und rückzahlungsfrei. Voraussetzung für die Förderung ist die Aufnahme in das Kolleg vor Vollendung des 30. Lebensjahres.
Nähere Auskünfte zum BAföG unter:
Landratsamt des Ilm-Kreises
Amt für Ausbildungsförderung
Ritterstraße 14
99310 Arnstadt
Tel.:(03628) 738-461
www.ilm-kreis.de/index.phtml
Dienstag: 8.30 – 11.30 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag: 8.30 – 11.30 Uhr und 13.00 – 14.30 Uhr
Sprechzeiten in Ilmenau:
Außenstelle des Landratsamtes, Krankenhausstr., Zi 120:
Donnerstag: 8.00 - 11.30 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr